Prämie gilt für
aktivierungspflichtige Neuinvestitionen. Auch für pauschalierte Landwirte.
7 % oder 14 % Prämie
Die Prämie beträgt generell 7 %.
Im Bereich Digitalisierung & Ökologisierung 14 %.
Abgasstufe V
Maschinen (Traktoren, Hoflader, Teleskoplader) müssen der Abgasstufe V entsprechen.
Mindestsumme
Die Untergrenze beträgt € 5.000. Mehrere Investitionen können zusammengefasst werden.
Zeitraum
Anträge können zwischen 01.09.2020 u. 28.02.2021 eingereicht werden.
Förderungen
Die Prämie kann zusätzlich zu bestehenden Fördermaßnahmen beansprucht werden.
Wer bekommt den Zuschuss?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Untergrenze:
Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag beträgt 5.000 € exkl. MwSt. Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden.
Obergrenze:
Das maximal förderbare Investitionsvolumen pro Unternehmen bzw. pro Konzern beträgt 50 Mio. € exkl. MwSt.
Wie lange kann die Prämie beantragt werden?
Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein.
Als Beginn zählen:
• Bestellungen, Abschluss eines Kaufvertrags
• Lieferungen
• Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen
Wo kann ich den Antrag stellen?
Welche landwirtschaftlichen Maschinen fallen in die Prämie?
Das heißt: Grundsätzlich sind Traktoren, Hoflader und Teleskoplader mit Abgasstufe V förderfähig.
Alle anderen Investitionen in landwirtschaftliche Neu- oder Gebrauchtmaschinen werden ebenfalls gefördert, sofern die Untergrenze (€ 5.000,-) des Investitionsvolumens erreicht wird.