Nutze jetzt die Covid-19 Investitionsprämie für dein Unternehmen. Sie steht allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Auch steuerlich pauschalierte Betriebe sind anspruchsberechtigt.

Prämie gilt für

aktivierungspflichtige Neuinvestitionen. Auch für pauschalierte Landwirte.

7 % oder 14 % Prämie

Die Prämie beträgt generell 7 %.
Im Bereich Digitalisierung & Ökologisierung 14 %.

Abgasstufe V

Maschinen (Traktoren, Hoflader, Teleskoplader) müssen der Abgasstufe V entsprechen.

Mindestsumme

Die Untergrenze beträgt € 5.000. Mehrere Investitionen können zusammengefasst werden.

Zeitraum

Anträge können zwischen 01.09.2020 u. 28.02.2021 eingereicht werden.

Förderungen

Die Prämie kann zusätzlich zu bestehenden Fördermaßnahmen beansprucht werden.

Wer bekommt den Zuschuss?
Die ab 01.08.2020 geltende COVID-19-Investitionsprämie steht allen Unternehmen und allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Auch steuerlich pauschalierte Betriebe sind anspruchsberechtigt. Antragsberechtigt sind alle Unternehmensgrößen. Dazu zählen Ein-Personen-Unternehmen, Kleinst- und Kleinunternehmen, Mittelunternehmen und Großunternehmen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderungshöhe beträgt generell 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit.

Untergrenze:
Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag beträgt 5.000 € exkl. MwSt. Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden.

Obergrenze:
Das maximal förderbare Investitionsvolumen pro Unternehmen bzw. pro Konzern beträgt 50 Mio. € exkl. MwSt.

Wie lange kann die Prämie beantragt werden?
Die Prämie kann für Investitionen beantragt werden, die zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 getätigt werden. Inbetriebnahme und Zahlung muss bis spätestens 28.02.2022 erfolgen.

Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein.

Als Beginn zählen:
• Bestellungen, Abschluss eines Kaufvertrags
• Lieferungen
• Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen

Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung für diesen Zuschuss ist unter https://foerdermanager.aws.at möglich. Der Antrag muss von der antragstellenden Person selbst gestellt werden oder bei der Hausbank. Die Antragstellung kann ausschließlich auf der Online Plattform erfolgen. Eine Einreichung in Papierform, per E-Mail oder über andere Wege ist nicht möglich.
Welche landwirtschaftlichen Maschinen fallen in die Prämie?
Die Investitionsprämie kann in Anspruch genommen werden, wenn in eine „Selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Abgasstufe V“ investiert wird.
Das heißt: Grundsätzlich sind Traktoren, Hoflader und Teleskoplader mit Abgasstufe V förderfähig.

Alle anderen Investitionen in landwirtschaftliche Neu- oder Gebrauchtmaschinen werden ebenfalls gefördert, sofern die Untergrenze (€ 5.000,-) des Investitionsvolumens erreicht wird.

Ist die Förderung auch bei Finanzierung möglich?
JA – bei einer Kreditfinanzierung, also Ratenkauf. Bei Leasingfinanzierungen ist es nicht möglich.
Welche Bedingungen sind an die Prämie geknüpft?
Die geförderten Vermögensgegenstände müssen jeweils mindestens 3 Jahre an einer Betriebsstätte in Österreich belassen werden (Sperrfrist). In diesem Zeitraum dürfen sie weder verkauft oder sonst für Zwecke außerhalb einer Betriebsstätte in Österreich verwendet oder gemäß § 6 Z 6 lit a EStG überführt werden.
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